Der organisierte Sport als Motor für Integration

Sport ist eine beliebte Freizeitaktivität, die leicht zugänglich und anschlussoffen ist. Insbesondere der vereinsorganisierte Sport bietet neben rein sportlichen auch soziale Integrationsmöglichkeiten.

Durch gemeinsames Agieren und Integrieren im Sportverein benötigen und erwerben Menschen vielfältige interkulturelle Kompetenzen. Der StadtSportVerband Marl fördert das Projekt „Integration durch Sport“ in der Gesellschaft mit Hilfe von:

• Nachhaltiger struktureller Arbeit

• Förderung und Beratung von Sportvereinen

• Information und Kommunikation zum Thema

• Schulungen und Beratung der Mitarbeiter in der Integration und Flüchtlingsarbeit

Wer Interesse hat, Sport in einem Verein zu betreiben, kann sich gerne an den StadtSportVerband Marl e. V. wenden.

Über die Stadt Marl

Mit rund 87.300 Einwohnern ist Marl die zweitgrößte Stadt des Kreises Recklinghausen im Regierungsbezirk Münster. Über ein Fünftel aller Bürgerinnen und Bürger sind im Sport organisiert, dies zeigt den Stellenwert des Sportes innerhalb der Stadt.

Marl bietet eine große Bandbreite an kulturellen und sportlichen Angeboten. Zahlreiche Vereine ermöglichen es, nahezu jede Sportart auszuüben.

Du möchtest mehr über Marl wissen? Hier verweisen wir gerne auf die Webseite der Stadt Marl.

Informationen zum Vereinssport

Der Vereinssport bietet die Möglichkeit der Partizipation, Anschluss und Gemeinschaft. Neben der gemeinsamen Bewegung ist es auch das Vereinsleben, welches das Zusammengehörigkeitsgefühl stärkt. Bei der Integration von Zugewanderten kann Sport dabei helfen, mit anderen Menschen in Kontakt zu kommen.

Gemeinsam Sport treiben baut Berührungsängste ab und führt oftmals dazu, sich auch außerhalb der Sportvereine zu treffen und kennenzulernen. Außerdem lernt man spielend leicht die deutsche Sprache kennen. Ein Sportverein bietet Menschen die Möglichkeit, den Sport ihrer Wahl zu betreiben. Nur dem Sportverein stehen Sportflächen (etwa Fußballfelder, Turnhallen, Bäder, Umkleide-/Duschorte) und Sportgeräte (z. B. Tischtennisplatten oder Fechtausrüstung) zur Verfügung.

Darüber hinaus stellt ein Sportverein geschulte Sportausbilder in verschiedenen Bereichen. Er ist organisatorisch die Schnittstelle zur Teilnahme an Wettkämpfen im Turnier- oder Ligabetrieb. Um Sport im Verein betreiben zu können, muss man Vereinsmitglied werden, was mit einem geringen, regelmäßig zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag verbunden ist. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist sehr fair; dazu sind die Vereine gesetzlich verpflichtet.

Einen Hinweis hierauf gibt die Abkürzung „e. V.“, die hinter dem Namen der Sportvereine und auch des Stadt- oder LandesSportBundes zu finden ist. Das „e. V.“ steht für „eingetragener Verein“ und hat juristische Bedeutung: Ein eingetragener Verein muss im Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen und als gemeinnützig vom Finanzamt anerkannt sein und darf keine wirtschaftlichen Gewinne erzielen.

Die häufigsten Fragen

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Sport zu treiben. Der Sport mit seinen reichhaltigen Möglichkeiten ist in der Lage, jede und jeden anzusprechen – vom Leistungs- bis zum Freizeitsportler, vom Kind bis zum älteren Menschen, vom fitten bis zum sich von einer Krankheit erholenden Menschen. Der StadtSportVerband Marl will alle Menschen erreichen, auch und gerade die, die bisher nicht oder zu wenig körperlich aktiv sind.

Jede und jeder kann sich im und durch den Sport individuell nach seinen Bedürfnissen entwickeln – gesundheitlich und motorisch, in der gesamten Persönlichkeit oder in der Gemeinschaft mit anderen.

Insbesondere die Sportvereine bieten Gemeinschaft und führen Menschen zusammen. Der organisierte Sport vermittelt Werte und gibt diese weiter, besonders durch seinen Beitrag zur Bildung von Kindern und Jugendlichen. Fairness, Teamgeist, Chancengleichheit, Toleranz und Respekt werden im Sport mittransportiert.

Ein Sportverein bietet noch viel mehr als nur den Sport: Ein Sportverein ist nicht nur der Ort, wo Sport ausgeübt wird. Er ist vielmehr auch ein soziales Gebilde. Dort treffen Menschen auf andere Menschen, die großes Interesse am Sport haben und daran, ihn gemeinsam auszuüben, zu trainieren, an Wettkämpfen teilzunehmen, andere als Trainer oder Übungsleiter zu unterrichten oder eine Aufgabe im Verein zu übernehmen.

Ein Sportverein ist oft wie eine große Familie mit vielen angenehmen menschlichen Kontakten, aus denen häufig enge Freundschaften entstehen.

Vor dem Beitritt in einen Sportverein kann man selbstverständlich ausprobieren, ob einem der Verein überhaupt gefällt. Viele Sportvereine erlauben sogenannte Schnupperzeiten oder Probetrainings.

Dabei kann man ausprobieren, ob das Angebot des Vereins Spaß macht, ob man mit den anderen Vereinsmitgliedern gut auskommt, ob das Training und die Trainer zusagen oder ob die Sportanlagen und Sportgeräte, die Umkleide- und Sanitärräume gefallen.

Wer in einen Verein eintritt, schließt als Mitglied mit dem Verein einen Vertrag. Minderjährige unter 18 Jahren, die in einen Verein eintreten wollen, müssen – von Ausnahmefällen abgesehen – von ihren Erziehungsberechtigten vertreten werden. Die Mitgliedschaft in einem Verein ist nicht übertragbar und nicht vererblich.

Durch den Eintritt in den Verein wird das neue Mitglied Träger von Rechten und Pflichten. Diese ergeben sich entweder aus der Satzung oder beispielsweise aus Benutzungsverordnungen, die häufig von Sportvereinen erlassen werden.

Zudem verpflichtet sich das neue Vereinsmitglied, die mit der Mitgliedschaft verbundenen Beitragspflichten zu erfüllen. 

Viele Vereine bieten ein Schnuppertraining an, an dem man bis zu dreimal kostenlos teilnehmen kann. Danach wird die Teilnahme am Vereinsangebot kostenpflichtig.

Für Kinder und Jugendliche, die selbst oder deren Eltern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, ist es möglich, Zuschüsse für eine Mitgliedschaft in einem Sportverein in Anspruch zu nehmen. Ein entsprechender Antrag ist beim Job-Center oder der Stadt Marl zu stellen.

Wer mehr über die Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen erfahren möchte, kann sich an die folgenden Sachbearbeiter wenden:

Bei Anspruch auf Asylleistungen, Kindergeldzuschlag, Wohngeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung:

Frau Pfennig Tel. 02365/99-2388
Frau Krasowski Tel. 02365/99-2494

E-Mail: sozialeleistungen@marl.de

Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld:

Frau Wittmann Tel. 02365/95397-678
Herr Schwarzbäcker Tel. 02365/95397-756
Frau Kasper Tel. 02365/95397-755
Frau Bußmann Tel. 02365/95397-749

E-Mail: BuT@Marl.de und jobcenter@marl.de

Wer sich aktiv im Sportverein betätigt, ist über diesen sowohl unfall- als auch haftpflichtversichert. Das gilt auch für Asylbewerber und Geflüchtete, die ordnungsgemäß im Verein angemeldet sind. Für Geflüchtete und Asylsuchende gilt im Sportverein eine spezielle Sportversicherung über die Sporthilfe Nordrhein-Westfalen. Der Versicherungsschutz umfasst sowohl den aktiven Sport als auch die Teilnahme an sonstige Veranstaltungen des Vereins. Im Falle einer im Rahmen der Vereinstätigkeit entstandenen Verletzung übernimmt die gesetzliche oder private Krankenversicherung die Behandlungskosten der verletzten Person. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betrifft dies auch Geflüchtete.

Können Geflüchtete am Wettkampf- und Spielbetrieb
sowie an Auswärtsfahrten teilnehmen?

In den ersten drei Monaten nach Ankunft in Deutschland gilt die Residenzpflicht: Asylbewerber dürfen den Bezirk der Ausländerbehörde und geduldete Ausländer das Bundesland nicht verlassen. Für Auswärtsfahrten kann bei der Ausländerbehörde eine „Verlassenserlaubnis“ beantragt werden. Nach dieser Zeit kann sich die Person frei im gesamten Bundesgebiet bewegen. Vor einer Fahrt ins Ausland müssen Geduldete die Behörde um Erlaubnis bitten. Ansonsten erlischt ihre Duldung. Geflüchtete müssen die Visumsbestimmungen des Ziellandes berücksichtigen, die anders als bei deutschen Staatsangehörigen sein können. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge obliegen der Obhut eines Vormundes (das ist in der Regel das Jugendamt). Von diesem muss vor der Fahrt eine entsprechende Erlaubnis eingeholt werden.

Weitere nützliche Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu rechtlichen, steuerrechtlichen und versicherungsrechtlichen Aspekten finden sich in der Broschüre „Flüchtlinge im Sportverein – wie soll ich mich verhalten?“ des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen. Die Broschüre ist in der Geschäftsstelle des StadtSportVerbandes Marl e. V. erhältlich.

Grundsätzlich ist die Teilnahme am Sport unproblematisch möglich. Wenn Geflüchtete bereits wissen, welche Sportangebote sie nutzen möchten, schauen sie zum Beispiel einfach im Verein vorbei oder sie rufen den Verein vorher an. Viele Vereine verfügen über einen Integrationsbeauftragten. Geflüchtete finden die Kontaktdaten in den Vereinsdetails. Bei Fragen können neben den ausgewiesenen Kontaktpersonen auch der StadtSportVerband Marl e. V. kontaktiert werden.

Wie kann man sich im Verein engagieren oder Übungsleitung werden?

Eine unbezahlte Mitarbeit in Vereinen oder Verbänden ist Asylbewerbern und anerkannten Flüchtlingen ohne die Genehmigung der Ausländerbehörde erlaubt. In diesem Rahmen sind Flüchtlinge über die Sporthilfe NRW e.V. versichert.

Für Aufwandsentschädigungen, wie sie etwa im Rahmen eines vergüteten Übungsleitervertrags vereinbart werden, müssen Vereine eine „Beschäftigungserlaubnis“ bei der Ausländerbehörde beantragen. In den ersten 15 Monaten des Aufenthalts werden solche Entschädigungen jedoch auf die Leistungen nach dem AsylbLG angerechnet. Im Anschluss gilt das nur für Zahlungen von mehr als 2.400 Euro pro Jahr.

Der Landes Sportbund NRW bietet regelmäßig Ausbildungskurse für Geflüchtete im Sport zur Übungsleitung an.

Der Sportwegweiser 2020

Jetzt downloaden! Ab sofort ist unser Sportwegweiser „Integration durch sport in Marl“ als Download verfügbar. Alle Informationen rund um das Sportangebot, Vereine in Marl und Integrationsunterstützung inkl. aller Kontaktdaten.

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